Eine Hundeversicherung abzuschließen ist keine gesetzliche Vorgabe, sollte jedoch generell in Betracht gezogen werden, um im Fall eines Schadens durch den Hund verursacht, abgesichert zu sein. Eine Hundeversicherung sichert alle Folgeschäden ab, die durch einen Hund entstanden sind. Dies beinhaltet Personenschäden als auch Vermögensschäden, aber auch Sachschäden an Objekten Dritter Personen oder deren selbst.
Testbericht Hundeversicherung